Magdeburg, 2. April 2024 – Die Krebsregister nach § 65c SGB V geben die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei; das beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung. Die Schnittstelle dient Ärztinnen und Ärzten zur Übermittlung von onkologischen Behandlungsinformationen an ihr zuständiges Landeskrebsregister. Treffen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA vom 9. bis 11. April 2024 in Berlin und informieren Sie sich dort persönlich.
Länderübergreifende Schnittstellenabnahme
Die klinischen Krebsregister der Bundesländer prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie anschließend zentral frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme soll mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung der oBDS-Schnittstelle ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen damit ihre Krebsregistermeldungen durchführen. Softwarehersteller können an dem Verfahren bereits seit Frühjahr 2023 teilnehmen und viel Zeit ersparen, weil individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Seit der Einführung der Schnittstellenabnahme haben mehr als 30 Softwarehersteller das Abnahmeverfahren begonnen. Eine Liste der erfolgreich abgenommenen Softwaresysteme wird auf der Webseite der Plattform § 65c veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
„Wir sind stolz, dass wir trotz der dezentralen Krebsregisterstrukturen nun ein weiteres bundesweit einheitliches und strukturiertes Verfahren schaffen. Erste Rückmeldungen der Softwarehersteller bestätigen uns, dass wir mit der länderübergreifenden Schnittstellenabnahme genau richtigliegen“ – sagt Kerstin Weitmann, Sprecherin der Plattform § 65c und Koordinatorin der Zentralstelle der Krebsregistrierung des Krebsregisters Mecklenburg-Vorpommern.
Nicht nur die Softwarehersteller profitieren von dem neuen Verfahren, sondern auch die über eine Schnittstelle meldenden Praxen und Kliniken. Durch die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem können Ärztinnen und Ärzte ihrer Meldepflicht einfacher nachkommen. Auf der Website der Plattform § 65c können sich Einrichtungen informieren, ob für ihr Dokumentationssystem bereits eine abgenommene oBDS-Schnittstelle zur Verfügung steht.
Schnittstelle für die Krebsregistermeldung
Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen. Der Basisdatensatz wird durch das oBDS-XML-Schema formalisiert. Seine technische Umsetzung, die so genannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Die aktuelle oBDS-Version ist 3.0.2. Daten, die im Format der Vorgängerversionen ADT/GEKID 2.x.x übermittelt werden, nehmen die Krebsregister nur noch bis zum 30. Juni 2024 an.
„Inhaltliche und technische Vorgaben gehen Hand in Hand. Interoperabilität funktioniert nur, wenn wir uns verstehen. Technische Vorgaben müssen so beschrieben werden, dass sie auch von technischen Laien hinterfragt werden können. Umgekehrt ist es auch wichtig, dass inhaltliche Vorgaben so definiert sind, dass sie technisch korrekt abgebildet werden können. Die Vorgaben des oBDS sind im Interoperabilitäts-Navigator INA der gematik öffentlich verfügbar und transparent einsehbar. Mit diesem Standard werden wir es schaffen, unnötige Doppeldokumentationen abzubauen und die Krebsregistermeldung weiter zu vereinfachen“ – sagt Tobias Hartz, Sprecher der Plattform § 65c und Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen.
Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle
Damit klinische Krebsregister Daten im Format des oBDS verarbeiten können, müssen Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür gibt es über den Datenstandard hinausgehende Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.
„Krebsregistrierung ist kein Selbstzweck. Unser Ziel ist es, die Krebsversorgung für Patientinnen und Patienten mithilfe von Daten zu verbessern. Mit dem Angebot der oBDS-Schnittstelle in den Dokumentationssystemen meldepflichtiger Einrichtungen kann die flächendeckende klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beteiligten“ – so Kerstin Weitmann.
Alle Informationen, die für die Entwicklung wichtig sind: https://plattform65c.atlassian.net/wiki/spaces/UMK/overview
Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist ein Expertengremium, welches einen dauerhaften fachlichen Austausch der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V gewährleistet. Sie wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen. Dr. Kerstin Weitmann (Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern, Zentralstelle der Krebsregistrierung (ZKR)) und Dipl.-Math. Tobias Hartz (Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen) haben aktuell die Sprecherschaft inne.
Die Landeskrebsregister sind gemäß § 65c Absatz 1a SGB V für die Organisation eines einheitlichen Datenformats und entsprechender Schnittstellen zur Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten zuständig. Deshalb haben sie das IT-Netzwerk der Plattform § 65c beauftragt, den Umsetzungsleitfaden zu erstellen, zu aktualisieren und herauszugeben. Das IT-Netzwerk arbeitet dabei eng mit der ADT, der GEKID und der AG-Daten (https://basisdatensatz.de) zusammen.
Besuchen Sie die Plattform § 65c auf der DMEA im Verbände-Pavillon (9.-11. April 2024)
Halle 3.2 A-106