Der Medizinische Dokumentationsservice des IDG übernimmt für Sie die Meldungsdokumentation im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nach Landeskrebsregistergesetz Rheinland-Pfalz. Wir dokumentieren und übermitteln vollzählig und vollständig Ihre onkologischen Fälle für das Krebsregister Rheinland-Pfalz. Sollten Nacherfassungen notwendig sein, übernimmt der Medizinische Dokumentationsservice auch die rückwirkende Dokumentation ab dem Jahr 2016.
Zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Meldungserfassung und -übermittlung können Sie darüber hinaus Online-Schulungen bei uns buchen. Ebenso sind Schulungen vor Ort bei Ihnen in der Einrichtung möglich.
Damit wir Ihre Dokumentation und Übermittlung von Krebsregistermeldungen übernehmen können, bedarf es folgender Voraussetzungen:
- Melder-ID ist vorhanden
- Anmeldung über das Melderportal ist möglich
- Zugriff auf praxiseigene Patientendaten
- Arbeitsplatz mit Internetzugang vor Ort oder eine Möglichkeit zum Arbeiten über Fernzugriff per Anydesk kann bereitgestellt werden
- Aufstellung der in onkologischer Behandlung befindlichen Patientinnen und Patienten oder .con-Datei (unverschlüsselte Abrechnungsdatei) können erstellt werden
Gerne beraten wir, nach welchen Kriterien Sie die Listen der betreffenden Patientinnen und Patienten erstellen oder Sie eine .con-Datei hochladen.