Die klinische Krebsregistrierung in Deutschland erfolgt flächendeckend in insgesamt 18 klinischen Krebsregistern. Die klinischen Krebsregister erfassen auf der Grundlage eines einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes und organspezifischer Module alle wichtigen Daten zu Diagnose, Therapie und Erkrankungsverlauf aus der ambulanten und stationären Versorgung von Krebspatienten.
Diese Finanzierung der Krebsregister erfolgt über eine fallbezogene Registerpauschale und die Meldevergütung für die Leistungserbringer, welche von den gesetzlichen Krankenkassen ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Finanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass das klinische Krebsregister die durch den GKV-Spitzenverband beschlossenen Fördervoraussetzungen nach § 65 c Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V erfüllt (sog. Förderkriterien). Eine einheitliche klinische Krebsregistrierung in den Ländern und damit eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der Daten ist für den Nutzen, der aus der Krebsregistrierung bundesweit gezogen werden kann, von wesentlicher Bedeutung und war deshalb bereits ein wichtiges Ziel des KFRG.
Im nun geplanten Projekt soll dem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V nachgekommen werden.
Hierbei hat die Evaluation folgende Ziele bestimmt:
- Bewertung des Beitrags der klinischen Krebsregister zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, die Zusammenarbeit mit den zertifizierten Zentren und weiteren Leistungserbringern in der Onkologie sowie ihr Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Versorgung und Forschung,
- Bewertung des Standes der Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung und
- die Eignungder nach Abs. 2 Satz 2 und 3 festgelegten Fördervoraussetzungen für die Feststellung der Funktionsfähigkeit der klinischen Krebsregister.
Im Rahmen der Evaluation werden nicht nur die Krebsregister selbst befragt und legen ausführlich verschiedene Kennzahlen offen, sondern es findet ebenfalls eine schriftliche Befragung oder Interviews mit Leistungserbringern aus der onkologischen Versorgung, zertifizierten Zentren und ggf. relevanten Fachgesellschaften statt. Auf dieser Grundlage sind Aussagen zur Nutzbarkeit und zur Anwendung der Datenbereitstellungen in der Praxis sowie zur Zusammenarbeit mit den Krebsregistern zu treffen. Diese Befragungen starten nun auch in Rheinland-Pfalz. "Die Befragung der Ärztinnen und Ärzte sowie Forschenden ist ein wichtiger Bestandteil der Evaluation, deshalb freuen wir uns über eine möglichst hohe Teilnahmequote aller befragten Leistungserbringer - denn Ihre Meinung und Einschätzung ist wichtig, um die klinische Krebsregistrierung umfassend zu bewerten", so Philipp Kachel, Geschäftsführer des IDG.
Bis zum 30. Juni 2026 ist ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation planmäßig zu erwarten.
Mehr zum Hintergrund der Evaluation erfahren Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands:
https://www.gkv-90prozent.de/ausgabe/35/kurzmeldungen/35_krebsregister/35_krebsregister.html