Das Krebsregister im IDG erfüllt erneut alle Förderkriterien des GKV-Spitzenverbands

Das Krebsregister Rheinland-Pfalz im Institut für digitale Gesundheitsdaten (IDG) erfüllt auch in der aktuellen Begutachtung alle vom GKV-Spitzenverband definierten Förderkriterien – wie bereits bei früheren Prüfungen. Damit gehören wir als Krebsregister Rheinland-Pfalz erneut zu den Einrichtungen, die die vollständige Umsetzung der bundeseinheitlichen Anforderungen nachweisen können. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

Die Förderkriterien gemäß § 65c SGB V dienen der Sicherstellung einer einheitlich hohen Qualität der klinischen Krebsregistrierung in Deutschland. Insgesamt umfasst der Kriterienkatalog 43 Anforderungen, darunter die sachgerechte Organisation und Ausstattung, die Nutzung standardisierter Datenformate (wie dem onkologischen Basisdatensatz), die Sicherstellung der Datenqualität sowie die strukturierte Auswertung und Bereitstellung der Daten für die Versorgungsforschung.

„Die kontinuierliche Erfüllung dieser Kriterien ist ein wichtiges Signal für die Verlässlichkeit, Transparenz und Qualität unserer Arbeit als Krebsregister Rheinland-Pfalz im IDG. Sie belegt die stabile Struktur unseres Instituts sowie die sorgfältige Verarbeitung und Auswertung onkologischer Meldedaten. Die erfolgreiche Prüfung ist nicht zuletzt das Ergebnis der strukturierten Arbeitsweise, der hohen Qualitätsstandards und des täglichen Engagements aller Beteiligten,“ so Philipp Kachel, Geschäftsführer des IDG.

Die regelmäßige Erfüllung der Förderkriterien ist Voraussetzung für die dauerhafte Finanzierung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen – und damit eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Sicherung onkologischer Versorgungsqualität in Rheinland-Pfalz.